…werden jetzt nicht in Begeisterung verfallen. Sind Sie selbst vielleicht davon betroffen und wissen es noch gar nicht? Finden Sie es mit uns heraus…
Wenn Sie selbstständig sind, zahlen Sie Einkommensteuer, in einem Angestelltenverhältnis wird die Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgeführt.
Wie hoch die Lohnsteuer in Ihrem Fall ist, hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Diese wird Ihnen vom Finanzamt anhand Ihres Familienstandes zugeordnet.
Diese Steuerklasse ist völlig losgelöst von Ihrem Familienstand und hat erst Relevanz, sobald Sie 2 Jobs haben. Wenn die Einkünfte Ihres Nebenjobs oder Zweitjobs die Grenze von 450 Euro (ab 1.10.2022 520 €) übersteigen, benötigen Sie eine zweite Steuerklasse und dies ist Steuerklasse 6. Es gibt hier keine Freibeträge, welche die Steuerlast mindern und Ihr zusätzliches Gehalt, das Sie mit dem Zweit- oder Nebenjob generieren, wird ab dem ersten Euro versteuert.
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