Hoch, höher, Steuerklasse 6

Alle, die davon jemals betroffen waren,…

…werden jetzt nicht in Begeisterung verfallen. Sind Sie selbst vielleicht davon betroffen und wissen es noch gar nicht? Finden Sie es mit uns heraus…

Wenn Sie selbstständig sind, zahlen Sie Einkommensteuer, in einem Angestelltenverhältnis wird die Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgeführt.

Wie hoch die Lohnsteuer in Ihrem Fall ist, hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Diese wird Ihnen vom Finanzamt anhand Ihres Familienstandes zugeordnet. 

Wir unterscheiden sechs verschiedene Steuerklassen
  • Steuerklasse 1: Sie sind ledig und ohne Kind.
  • Steuerklasse 2: Sie sind Alleinerziehend und können zusätzlich Kinderfreibeträge beziehen.
  • Steuerklasse 3: Sie sind verheiratet und müssen sich aktiv um den Wechseln in diese Steuerklasse bemühen. Nur eine Partei des Ehepaares kann in Steuerklasse 3 eintreten. Die andere Person wird dann automatisch Steuerklasse 5 zugeordnet. Wie die Wahl steuerlich am vorteilhaftesten ist, lässt sich oft schnell herausfinden. Grundsätzlich ist der Vorgang des Ehegattensplitting immer eine gute Idee. Kontaktierte Sie uns hierzu gern. 
  • Steuerklasse 4: Direkt nach der Hochzeit wechseln Sie automatisch in die Steuerklasse 4. Die Abgaben in dieser Steuerklasse sind relativ hoch und nur empfehlenswert, wenn Sie und Ihr:e Partner:in ein ähnliches Einkommen haben.
  • Steuerklasse 4 mit Faktor: Wenn Sie eine genauere, Ihrem Einkommen entsprechende Verteilung der Lohnsteuerabzüge, erzielen möchten, ist dies die beste Wahl. Prozentual zahlt man die Lohnsteuer, die man zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. 
  • Steuerklasse 5: Siehe Steuerklasse 3
Steuerklasse 6

Diese Steuerklasse ist völlig losgelöst von Ihrem Familienstand und hat erst Relevanz, sobald Sie 2 Jobs haben. Wenn die Einkünfte Ihres Nebenjobs oder Zweitjobs die Grenze von 450 Euro (ab 1.10.2022 520 €) übersteigen, benötigen Sie eine zweite Steuerklasse und dies ist Steuerklasse 6. Es gibt hier keine Freibeträge, welche die Steuerlast mindern und Ihr zusätzliches Gehalt, das Sie mit dem Zweit- oder Nebenjob generieren, wird ab dem ersten Euro versteuert.

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