Die Lohnsteuer

Wieso, weshalb, warum?

Begriffe, die Ihnen als Angestellte:r monatlich auf Ihrer Gehaltsabrechnung begegnen,…

aber deren Sinn und Herkunft Sie vielleicht noch nicht kennen.

Heute: die Lohnsteuer!

Die Lohnsteuer steht nicht als Steuer für sich alleine, sondern ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Mit Erhebungsform ist eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe von Steuern an den:die Steuerzahlende:n bzw. in diesem Fall schon an den:die Arbeitgeber:in gemeint.  Denn die Lohnsteuer wird bereits vom Gehalt abgezogen, bevor es Ihnen ausgezahlt und an Ihr zuständiges Finanzamt abgeführt wird.

Die Höhe der Einkommensteuer steht erst am Ende eines Kalenderjahres fest und kann somit auch erst zu diesem Zeitpunkt vom Finanzamt festgesetzt werden. Da der Staat kein ganzes Jahr auf sein Geld warten möchte, gibt es die Lohnsteuer.

Wie ermittelt das Finanzamt die Höhe der Abgaben?

Ihr:e Arbeitgeber:in benötigt Ihre „individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, damit Sie auch nur so viel Lohnsteuer zahlen, wie Ihrer Lebenssituation angemessen ist. Diese Daten befinden sich in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, ELStAM, und werden Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in zur Berechnung Ihrer individuellen Abgaben zur Verfügung gestellt. Dies ist eine elektronische Lohnsteuerkarte, die es seit 2013 gibt.

Hierbei ist die Steuerklasse maßgeblich in der Beurteilung sowie Kinderfreibeträge und Religionszugehörigkeit.

Die ELStAM-Datenbank wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet. Hier werden die Daten erstmals aufgenommen und gegebenenfalls angepasst, falls sich die jeweilige Lebenssituation ändert, wie z.Bp. durch Heirat oder die Geburt eines Kindes. Diese Änderungen werden dann auch automatisiert an den:die Arbeitgeber:in weitergegeben. 

Im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) ist die Finanzverwaltung für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Bereitstellung für den Abruf durch den Arbeitgeber zuständig. Dieses Übermittlungsverfahren ist durch  §39e des Einkommensteuergesetzes (EStG) und § 139b der Abgabenordnung (AO) gesetzlich fundiert.

Wie wird die Lohnsteuer an das Finanzamt übermittelt?

Der:Die Arbeitgeber:in zahlt also wie oben beschrieben nicht den vollen Bruttobetrag aus und gibt Ihre individuell ermittelte Lohnsteuer weiter an das Finanzamt. Es handelt sich quasi um eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld. Wenn also am Ende des Jahres die Steuererklärung erstellt wird, verrechnete das Finanzamt die gezahlte Lohnsteuer mit möglichen Steuerschulden. So kommt es oft vor, dass es zu einer teilweisen Rückzahlung der bereits abgeführten Lohnsteuer kommt.

Müssen alle Arbeitnehmer:innen Lohnsteuer zahlen?

Ja. Auch Arbeitnehmer:innen die im Ausland leben, deren Lohn aber aus inländischen öffentlichen Kassen gezahlt wird, unterliegen der Lohnsteuer.

An folgenden Punkten erkenne Sie, ob Sie vielleicht zu viel Lohnsteuer zahlen:

  • Sie spenden regelmäßig
  • Sie legen jeden Tag eine lange Strecke zur Arbeitsstelle zurück
  • Sie zahlen zusätzlich für Kinderbetreuung 
  • Sie zahlen Unterhaltskosten

In diesen Fällen können Sie beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag für diese zusätzliche Belastung eintragen lassen. Wir helfen Ihnen gern dabei, diesen Antrag für Sie zu stellen. Schreiben Sie uns Kontakt oder rufen Sie uns an.

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