Ehegattensplitting

Vielleicht denken Sie jetzt: „Wie? Ehegattensplitting – muss ich mich jetzt von meinem oder meine Partner:in trennen, um Steuern zu sparen?“

Aber nein, so ist es nicht. Der nächste Fakt dürfte Ihnen bekannt sein:

Je höher Ihr Einkommen, desto höher Ihr Steuersatz. Aus 20% werden 40%, 45% bei hohem Einkommen. 

Also liegt der Versuch nahe, das Einkommen niedrig zu halten, denn das führt zu einem niedrigeren Steuersatz. 

Teilt man das Einkommen 50:50 unter den Ehepartner:innen auf, ist der Steuersatz am niedrigsten. Das Splitting bezieht sich also auf das Splitten der Einkünfte auf zwei Personen.

Sie haben Kinder? 

Dann ist sogar Familiensplitting möglich. Hier wird das Einkommen der gesamten Familie gesplittet. Dies ist möglich, indem man Kinder durch Mitarbeit oder Beteiligung in die eigene Firma einbindet. 

Und ganz verrückt: Zeitsplitting! 

Das Einkommen wird auf mehrere Jahre verteilt und dadurch kann sich Ihr Steuersatz senken. 

Sie möchten wissen, ob diese Art Steuern zu sparen für Sie infrage kommt? Setzten Sie sich gern mit uns in Verbindung. 

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