Steuerklasse 1

Heute: Steuerklasse 1

Begriffe, die Ihnen als Angestellte:r monatlich auf Ihrer Gehaltsabrechnung begegnen, aber deren Sinn und Herkunft Sie vielleicht noch nicht kennen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit waren Sie in Ihrem Leben schon einmal Teil dieser Steuerklasse.

Denn das Finanzamt teilt Sie in die Steuerklasse 1 ein, wenn Sie ledig sind und keine Kinder haben und dieser Umstand ist oft beim Einstieg ins Berufsleben gegeben.

Ebenso in dieser Steuerklasse vertreten sind: Unverheiratete, Geschiedene, Verwitwete oder Verheiratete mit dauerhaft getrennten Wohnsitzen.

Kompliziert wird die Wahl der Steuerklasse für Alleinerziehende, denen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Wenn sie ein Anrecht auf den Entlastungsbetrag haben, können Alleinerziehende die günstigere Steuerklasse 2 wählen. Doch darauf kommen wir in einem anderen Artikel zu sprechen.

Auch spielt das monatliche Einkommen eine Rolle. Ihr Verdienst liegt für die Einteilung in eine Steuerklasse über 450€ im Monat. (Aufgepasst: dieser Richtwert ändert sich bald. Lesen Sie hier warum es diese Änderung geben wird.)

Für den Fall, dass Ihr Einkommen unter der besagten Grenzen liegt, versteuert Ihr:Ihre Arbeitgeber:in Ihren Lohn pauschal über die Knapp­schaft-Bahn-See und die Frage noch der Steuerklasse ist obsolet.

Der Steuerfreibetrag in Steuerklasse 1

Die Arbeitnehmer:innen Freibeträge und Pauschalen, werden jährlich angepasst.

In 2022 liegt der Grundfreibetrag bei 9.984 €, der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde gerade rückwirkend auf 1.200 € erhöht.

Steuerklasse 1: Vorteile und Nachteile

Tatsächlich ist die steuerliche Belastung in Steuerklasse 1 höher. In Steuerklasse 2 haben Sie ein Anrecht auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die Steuerklassenkombination 3 und 5 erhöht das gemeinsame Nettoeinkommen bei Ehepaaren und auch durch Ehegattensplitting können Sie steuerlich profitieren. 

Pluspunkt: Bei Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld etc. erhalten Sie durch ein höheres Bruttogehalt wahrscheinlich auch eine höhere Ersatzleistung.

Die Steuerklasse 1 bewahrt Sie ebenso davor, eine Steuererklärung einreichen zu müssen. Ratsam ist es aufgrund der Frei- und Pauschbeträge und Ausgaben, die Sie im vorhergehenden Jahr hatten trotzdem, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Sie eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt erhalten.

Ich möchte die Steuerklasse wechseln…geht das so einfach?

Leider: nein! 

Sie können die Steuerklasse wechseln, wenn Sie ein Kind bekommen und alleinerziehend sind oder heiraten.

Der Wechsel in Steuerklasse 2 ist möglich, wenn mindestens eines Ihrer Kinder mit Erst-oder Zweitwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. So erhalten Sie auch den Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Nach einer Heirat haben Sie folgende Möglichkeiten: entweder die Steuerklassen-Kombinationen 4 und 4, 4 mit Faktor oder 3 und 5 . Welche Kombination größere steuerliche Vorteile bringt, ist abhängig von Ihrem Gehalt und dem Gehalt Ihres:Ihrer Partner:in.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung in Steuerklasse 1 benötigen, setzen Sie sich gern jederzeit mit uns in Verbindung. Wir holen das Beste für Sie heraus.

Quelle: haufe.de

Kanzlei am Zoo

Hauptbüro
Rendsburger Str. 12
30659 Hannover

Büro im Zooviertel
Friedenstrasse 1
30175 Hannover

Bürozeiten

Hauptbüro
Montag – Donnerstag
9:00 – 16:00 Uhr
Freitag
9:00 – 13:00 Uhr

Büro im Zooviertel
Termine nach Vereinbarung.