ist durch diesen Beschluss ein großer Schritt in Richtung Gerechtigkeit getan: Der Bundestag hat am 03.06.2022 die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen, der Bundesrat am 10.06.2022 zugestimmt.
Der Mindestlohn wird im Oktober auf 12 € die Stunde angehoben, um „das Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stabilisieren“, äußerte sich SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt der Deutschen Presseagentur gegenüber.
Aber gibt es tatsächlich eine spürbare Steigerung des Mindestlohns?
Momentan beträgt der Mindestlohn im Zuge der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung in Deutschland 9,82 €.
In den folgenden Monaten wird er nun etappenweise gesteigert: Der 1. Juli bringt eine Steigerung auf 10,45 € mit sich und erreicht dann zum 1. Oktober 2022 das beschlossene Ergebnis von 12 €. Damit halten SPD und Grüne ihre Wahlversprechen ein.
Es gibt drei wesentliche Gründe, warum die Bundesregierung diese Entscheidung so schnell und ohne das übliche Entscheidungsgremium , der Mindestlohnkommision, bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber:innen, Gewerkschaften und Wissenschaftler:innen:
Auch beim Thema Minijob gibt es Änderungen
Der Minijob wird zukünftig nicht mehr als 450-Euro-Job betitelt werden können, denn auch hier wird die Grenze angehoben.
Ab dem 1. Oktober handelt es sich um den 520-Euro-Job.
Aber es gibt auch kritische Stimmen
Da, wie bereits oben erwähnt, die Politiker:innen für diesen Beschluss den „Shortcut“ gewählt haben und die Mindestlohnkommision nicht in jeden ihrer Schritte mit einbezogen haben, werden auch kritische Stimmen laut.
Als Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA ist Steffen Kampeter besorgt und sieht den Entscheidungsweg als „grundlegendsten Angriff auf die Tarifvertragsautonomie in der Geschichte der Bundesrepublik“.
Quelle: Wolters Kluwer / Steuernews
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