…schon mit einem einfachen „Ja!“ getan – aber wie wir alle wissen: Ausnahmen bestätigen die Regel und vielleicht wollen Sie ebenso wissen, WIE Sie als Expat Steuern zahlen…los geht’s!
Wenn Sie nicht aus einem der EU-Staat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, sondern aus einem sogenannten Drittstaat, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Diese beantragen Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Einreise nach Deutschland und bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen. Zu den Drittstaaten zählen: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, die Republik Korea oder USA.
Für viele der anderen Staaten gibt es eine andere Vorgehensweise. Einwohner dieser anderen Drittstaaten müssen sich vorab um ein Visum und eine Arbeitserlaubnis bei der deutschen Botschaft kümmern.
Es gibt eine wesentliche Ausnahme, die mit der 183-Tage-Regelung festgehalten wird: Wenn Sie von Ihrem:Ihrer ausländische:n Arbeitgeber:in für weniger als 183 Tage im Jahr nach Deutschland geschickt werden, dann zahlen Sie Ihre Steuern ganz normal in Ihrem Herkunftsland.
Die Lohnsteuer, die ebenso die Sozialversicherungsbeiträge enthält, wird in einem Angestelltenverhältnis automatisch vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergegeben und von Ihrem Lohn abgezogen. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Steuerklasse ab.
Grundsätzlich gilt: jede:r muss eine Steuererklärung abgeben bzw. ist es auch ratsam, dies zu tun, weil man dadurch Geld einsparen kann. Ob Sie davon befreit sind, finden wir gern mit Ihnen gemeinsam heraus.
Ihre verpflichtende Steuererklärung für das Einkommen des letzten Jahres können Sie gebührenfrei bis zum 31. Juli abgeben.
Wenn Sie sich eine:n Steuerberater:in zur Unterstützung suchen, ist es möglich, die Erklärung sogar bis zu einem Jahr später abzugeben.
Wieder ein klares: „Ja!“. Denn in Deutschland könne Sie viele Ihrer Ausgaben steuerliche geltend machen, wie Rechnungen, Werbungskosten, den Weg zur Arbeit (Pendlerpauschale), das eigene Arbeitszimmer oder Kosten für Fortbildungen und Kinderbetreuung.
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