Muss ich als Expat in Deutschland Steuern zahlen?

Vielleicht wäre es an dieser Stelle…

…schon mit einem einfachen „Ja!“ getan – aber wie wir alle wissen: Ausnahmen bestätigen die Regel und vielleicht wollen Sie ebenso wissen, WIE Sie als Expat Steuern zahlen…los geht’s!

Wenn Sie nicht aus einem der EU-Staat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, sondern aus einem sogenannten Drittstaat, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Diese beantragen Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Einreise nach Deutschland und bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen. Zu den Drittstaaten zählen: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, die Republik Korea oder USA.

Für viele der anderen Staaten gibt es eine andere Vorgehensweise. Einwohner dieser anderen Drittstaaten müssen sich vorab um ein Visum und eine Arbeitserlaubnis bei der deutschen Botschaft kümmern. 

Es gibt eine wesentliche Ausnahme, die mit der 183-Tage-Regelung festgehalten wird: Wenn Sie von Ihrem:Ihrer ausländische:n Arbeitgeber:in für weniger als 183 Tage im Jahr nach Deutschland geschickt werden, dann zahlen Sie Ihre Steuern ganz normal in Ihrem Herkunftsland. 

Erste Schritte nach der Ankunft in Deutschland
  1. Sie vereinbaren einen Termin oder besuchen direkt das Bürgeramt bzw. eines der Bürgerämter Ihres neuen Wohnortes und melden sich mit Ihrer Wohnadresse an. Durch diesen Prozess erhalten Sie dann die Steueridentifikationsnummer von Ihrem zuständigen Finanzamt per Post. Deutschen Staatsbürger:innen wird diese mit der Geburt zugewiesen. Diese ändert sich nie.
  2. Sie sind in Deutschland versicherungspflichtig und müssen sich daher schnellstmöglich, um die Aufnahme bei einer der vielen Krankenkassen kümmern. Hier erhalten Sie dann automatisch Ihre Sozialversicherungsnummer, wenn Sie sich für eine gesetzliche Versicherung entscheiden. Wenn Sie sich privat versichern lassen, erhalten Sie Auskunft über Ihre Sozialversicherungsnummer bei der deutschen Rentenkasse. 
  3. Beide Nummern benötigt Ihr:e zukünftige:r Arbeitgeber:in für die Abrechnung.
  4. Sie sind in Deutschland ebenso sozialversicherungspflichtig, d.h. Teile Ihres Lohns werden abgezogen und der Renten- und Arbeitslosenversicherung zugeführt. Als EU-Bürger:in können Sie diese Ausgaben gegebenenfalls in Ihrer Heimat anrechnen lassen.
Steuererklärung als Expat?

Die Lohnsteuer, die ebenso die Sozialversicherungsbeiträge enthält, wird in einem Angestelltenverhältnis automatisch vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergegeben und von Ihrem Lohn abgezogen. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Steuerklasse ab. 

Grundsätzlich gilt: jede:r muss eine Steuererklärung abgeben bzw. ist es auch ratsam, dies zu tun, weil man dadurch Geld einsparen kann. Ob Sie davon befreit sind, finden wir gern mit Ihnen gemeinsam heraus.

Ihre verpflichtende Steuererklärung für das Einkommen des letzten Jahres können Sie gebührenfrei bis zum 31. Juli abgeben. 

Wenn Sie sich eine:n Steuerberater:in zur Unterstützung suchen, ist es möglich, die Erklärung sogar bis zu einem Jahr später abzugeben.

Ich kann also sparen?

Wieder ein klares: „Ja!“. Denn in Deutschland könne Sie viele Ihrer Ausgaben steuerliche geltend machen, wie Rechnungen, Werbungskosten, den Weg zur Arbeit (Pendlerpauschale), das eigene Arbeitszimmer oder Kosten für Fortbildungen und Kinderbetreuung.

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