„Dauernd getrennt lebend“ – das bedeutet es steuerlich…

Bevor wir uns…

…der steuerlichen Bedeutung dieser Kategorisierung widmen, müssen wir den Begriff erst einmal grundsätzlich definieren:
Wollen Sie sich scheiden lassen, geht dem eigentlichen Scheidungstermin ein Trennungsjahr voraus und Ihnen wird in diesem Zeitraum der Status ,,dauernd getrennt lebend“ zugeordnet.

Nach § 1567 Absatz 1 BGB wird dieser Status vom Gesetzgeber wie folgt beschrieben:

„Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.“

Das bedeutet also, dass das Trennungsjahr schon mit der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft einhergeht und nicht erst ab dem Moment, an dem Sie und Ihr:e Partner:in tatsächlich räumlich getrennt leben.

Für erneute Versuche, die eheliche Gemeinschaft wieder aufleben zu lassen gilt, dass der Status ,,dauernd getrennt lebend“ erst nach 3-monatiger andauernder Partnerschaft erlischt.

 
Was es in diesem Fall bei der Erstellung der Steuererklärung zu beachten gilt:

Vor allem der Zeitpunkt der Trennung spielt hier eine Rolle. Haben Sie mindestens einen Tag des Jahres noch in Partnerschaft gelebt, können Sie Ihre Steuererklärung für das besagte Jahr noch gemeinsam mit Ihrem:Ihrer Partner:in machen.

Ein Beispiel:

Sie haben sich im Dezember 2021 getrennt. Also kann das Jahr 2021 noch gemeinsam mit Ihrem:Ihrer Partner:in veranschlagt werden.

Ganz wichtig ist es, Ihre Trennung in Form der „Erklärung zum dauernden Getrenntleben”, bis Ende des Jahres dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Hier erfolgt dann auch die Entscheidung, in welche Steuerklasse Sie für das kommende Jahr eingeordnet werden. Möglich sind Steuerklasse 1 oder bei gemeinsamen Kindern mit bestehendem Kindergeldanspruch Steuerklasse 2.

Achtung: Wird der Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig vollzogen, könne für Sie steuerliche Nachteile entstehen oder Sie müssen im schlimmsten Fall mit einem Steuerstrafverfahren rechnen.

Falls Sie sich in der Situation befinden, dass Sie dauerhaft getrennt leben und Unterstützung in steuerlichen Fragen benötigen, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

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