Wir klären auf: Diese Sachverhalte können abgesetzt werden.

Viele Sagen und Mythen ranken sich um das Thema „Welche Sachverhalte aus dem Alltag können steuerlich abgesetzt werden?“.

In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen es sich lohnt, Belege aufzubewahren und Aufzeichnungen zu führen und in welchen Fällen nicht.

Heimfriseure

Der Besuch eines Tierfriseurs für den Hund in den eigenen vier Wänden ist absetzbar, wenn die Rechnung nachweisbar durch Überweisung beglichen wurde. Diese Leistung gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Für den Friseur des Tierhaltenden gilt diese Regelung nicht. 

Nachhilfeunterricht

Sind die Wissenslücken durch einen beruflich bedingten Umzug eines Elternteils entstanden, können Kosten für Nachhilfeunterricht mit bis zu 1.181 Euro / 75 Prozent oder im Rahmen der Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden. 

Arbeitskleidung

Als absetzbare Arbeitskleidung gilt ausschließlich selbst erworbene spezielle Berufskleidung, beispielweise der weiße Kittel eines Arztes, die Robe eines Richters oder die Mütze des Kochs. Jegliche Hemden, Anzüge oder Kleider können auch privat in der Freizeit getragen werden und sind somit nicht absetzbar.

Führerschein

Gilt die Fahrerlaubnis als Voraussetzung für die Berufsausübung, wie beim Taxi-, Bus- oder Lkw-Fahrer, sind die Kosten des spezifischen Führerscheins als Werbungskosten absetzbar. Nachweislich geh- und stehbehinderte Menschen können die Kosten als außergewöhnlichen Belastung absetzen. 

Allergien / Arzneimittel

Besondere Nahrungsmittel bei Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten können nicht abgesetzt werden. Vom Arzt verschriebene Arzneimittel (bspw. zur Linderung der Allergien etc.) können steuerlich geltend gemacht werden. 

Versicherung

Neben den Basiskranken- und Pflegeversicherungen können private Haftpflicht-, Unfall-, Risikoleben-, Zahnzusatz- und Krankenzusatzversicherungen angesetzt werden. In Summe wird ein Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Arbeitnehmenden gewährt. 

Scheidung

Kosten für eine Scheidung können seit 2012 nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. 

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren, wir freuen uns darauf! 

Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (23.05.2023). Verschwenden Sie keine Zeit: Diese 10 Dinge sind steuerlich nicht absetzbar!. https://www.lohi.de/service/pressemeldungen-einkommensteuer/pressedetail/article/verschwenden-sie-keine-zeit-diese-10-dinge-sind-steuerlich-nicht-absetzbar.html. 

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