Möchten Sie den Beleg?

Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassenbonpflicht.

Haben Sie schon mal ihren Kassenbon bei Ihrem Einkauf im Supermarkt oder beim Bäcker abgelehnt, damit dieser nicht ausgedruckt werden muss? War Ihr Hintergedanke dabei, dass Sie die Umwelt nicht zusätzlich belasten möchten? Die Idee ist gut – doch aufgrund der Belegausgabepflicht muss dieser trotzdem ausgedruckt werden.

Aber wieso gibt es diese „Kassenbonpflicht“?

Der Gesetzgeber möchte Steuerbetrug verhindern. Vor allem im Handel und in der Gastronomie gilt: Der Staat verliert Jahr für Jahr Steuereinnahmen in geschätzt Milliardenhöhe, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, manipulierter Software oder auch fingierten Rechnungen gar nicht erfassen oder nicht im Detail.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassenbonpflicht.

Die Regelung wurden von den Betroffenen nicht begeistert empfangen. Besonders viele kleine Unternehmen befürchteten wegen dieser Kassenbonpflicht einen zusätzlichen Kostenfaktor. 

Und ja: Die Kosten für die Anschaffung des Thermopapiers stiegen und auch die Entsorgung bereitet zusätzlich Arbeit: das Thermopapier kann bei Ablehnung des*der Kund*in nicht einfach im Papiermüll entsorgt werden, sondern kommt in den Restmüll. Viele Unternehmer*innen wissen dies aber nicht und wieder zahlt die Umwelt.

Es gibt sie aber doch – die nachhaltige Variante…

Denn das Gesetz erlaubt es den Bon auf Wunsch des*der Empfänger*in per SMS oder auch e-Mail zu versenden.

Kassenbonpflicht Ausnahmen

Für kleine Unternehmen besteht die Möglichkeit, sich von der Belegausgabepflicht auszuschließen. 

Jedoch muss ein vorheriger Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Besonders Geschäfte mit geringem Umsatz können Erfolg bei der Genehmigung haben.

Benötigen Sie Hilfe zu diesem oder anderen Themen, wenden Sie sich gern jederzeit an uns.

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Quelle: Wolters Kluwer / Steuernews

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