Es gilt als einfache Regel:
Kraftstoffpreis = Beschaffungspreis + Steuern + CO2-Bepreisung
Auf die Kraftstoffe Benzin und Diesel wird die Energiesteuer erhoben. Diese richtet sich nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums nach der Menge des verbrauchten Kraftstoffs.
Dabei ist die Höhe der Energiesteuer seit dem Jahr 2003 unveränderten wirkt sich also nicht auf die aktuell immer weiter steigenden Benzinpreise aus: Der Energiesteuersatz für Benzin beträgt 65,45 Cent/Liter, für Diesel liegt der Steuersatz bei 47,04 Cent/Liter.
Etwas aktueller: Seit dem 01.01.2021 werden fossile Brennstoffe im Rahmen der CO2-Bepreisung mit 30€ pro Tonne CO2 belegt. Ebenso zu entrichten die Erdölbevorratungsabgabe. Auch fällt auf den Netto-Verkauspreis von Kraftstoffen die Mehrwertsteuer an, die sich prozentual am Gesamtpreis bemisst.
Danach ergäben sich nachfolgende Anteile am Gesamtpreis pro Liter Kraftstoff: Die Energiesteuer betrage bei Benzin 65,45 Cent/Liter, bei Diesel 47,04 Cent/Liter. Der CO2-Preis sei bei Benzin 7,06 Cent / Liter und bei Diesel 7,98 Cent/Liter. 0,27 Cent/Liter fielen bei Benzin auf die Erdölbevorratungsabgabe, bei Diesel seien es 0,30 Cent/Liter. Die Mehrwertsteuer betrage bei beiden Kraftstoffarten 19 Prozent vom Netto-Verkaufspreis.
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Wir Mitarbeiter:innen der Kanzlei Am Zoo Hannover.
Quelle: Bundesfinanzministerium, PM vom 14.03.2022
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