Die 3 größten Fehler bei der Gründung eines Startups

Dazu zählen:

  • Eine ungünstige Wahl der Rechtsform
  • Zu viel Umsatzsteuer zahlen
  • zu wenig Steuern im Voraus zahlen.

1️⃣ Viele Gründer*innen entscheiden sich für die GmbH – diese Rechtsform ist aber mit erheblichen Hürden verbunden:

Geschäftsführer*innen sind verpflichtet Lohnsteuer auf ihr Geschäftsführer*innen – Gehalt zu zahlen, obwohl das Startup noch keine Gewinne bringt.

Außerdem werden hier Abgaben wie Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag fällig.

Ratsam ist es hier sich in den ersten Jahren nach der Gründung für die Form der GbR oder die eines Einzelunternehmens zu entscheiden.

Einzel-und Personengesellschaften sind nämlich dazu befähigt Anfangsverluste nachträglich mit den Einkünften des Vorjahres zu verrechnen.

2️⃣ Vielleicht fällt Ihr Unternehmen noch unter die Kleinunternehmenregelung

– wenn Ihr Unternehmen im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 € erwirtschaftet hat, muss nämlich keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Sowohl empfehlenswert, wenn Sie geringe Betriebsausgaben und einen geringen Investitionsbedarf haben, als auch, wenn Sie Ihre Produkte an Privatkunden verkaufen.

Nachteile: Sie können die Umsatzsteuer nicht mit der Vorsteuer verrechnen und von der Vorsteuererstattung profitieren.

3️⃣ Gründer *innen zahlen zu wenig Steuern

Bevor Sie starten, müssen Sie dem Finanzamt eine Schätzung Ihres erwarteten Gewinns übermitteln.

Das Finanzamt legt dann auf dieser geschätzten Grundlage die Höhe der Einkommensteuer fest, die vierteljährlich als Vorauszahlung an das Finanzamt zu leisten sind.

Sie könnten jetzt erst einmal einen niedrigeren Betrag schätzen – das kann aber am Ende teuer werden, wenn nach zwei Jahren der erste Steuerbescheid kommt und Sie zu tief gestapelt haben. Die riskierten Nachzahlungen können es in sich haben. 

Schätzen Sie daher lieber großzügig, um später nicht vor einem Berg finanzieller Herausforderungen zu stehen.

Bei Fragen zu diesem oder anderen Themen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Ihre Kanzlei am Zoo 🐆 Hannover

Quelle: Wolters Kluwer / Steuernews

Kanzlei am Zoo

Hauptbüro
Rendsburger Str. 12
30659 Hannover

Büro im Zooviertel
Friedenstrasse 1
30175 Hannover

Bürozeiten

Hauptbüro
Montag – Donnerstag
9:00 – 16:00 Uhr
Freitag
9:00 – 13:00 Uhr

Büro im Zooviertel
Termine nach Vereinbarung.