betreffen nicht nur Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, sondern auch die Kinder. Um Ihre Lebensumstände zu verbessern und Chancen für die weitere Entwicklung zu erhalten wurden von der Bundesregierung einige Maßnahmen ergriffen.
Erhöhung des Kindergeldes
Bislang hat jede Familie für das erste und zweite Kind monatlich 219 € und für das dritte Kind 225 € Kindergeld erhalten. Diese Beträge werden einheitlich für jedes Kind ab Januar 2023 auf 250 € monatlich erhöht. Somit haben Familien mit zwei Kindern 744 € und Familien mit drei Kindern 1.044 € jährlich mehr zur Verfügung.
Kindersofortzuschlag
Einen monatlichen Sofortzuschlag bekommen seit Juli 2022 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien. Es handelt sich hierbei um einen Sofortzuschlag von 20 € pro Monat. Dies stellt den Anspruchsberechtigten 480 € mehr im Jahr zur Verfügung. Anspruch auf diese Unterstützung haben beispielsweise Kinder aus Familien, welche Hartz IV oder Wohngeld beziehen.
Kinderfreibetrag
Auch der Kinderfreibetrag für die Einkommenssteuererklärung steigt. Erklärungen mit dem Veranlagungsjahr 2022 können 2.810 € Kinderfreibetrag (+80 €) ansetzen. Für das Veranlagungsjahr 2023 können 3.012 € Kinderfreibetrag (+202 €) und für das Veranlagungsjahr 2024 3.192 € Kinderfreibetrag (+180 €) angesetzt werden.
Quelle: Die Bundesregierung. (2022). Höheres Kindergeld und weitere Verbesserungen für Kinder. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/unterstuetzung- fuer-familien-2125014
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