Dies zur Grundlage genommen, ist des Rätsels Lösung, welcher Steuersatz für welches Ei gilt, in greifbare Nähe.
Wenn Sie ein rohes Hühnerei im Supermarkt kaufen, zahlen Sie darauf 7% Umsatzsteuer – auch für die Variante aus Schokolade sieht das Gesetz diesen Anteil vor.
Anders sieht es da bei bereits gekochten und bemalten Eier aus, diese sind mit 19% ausgezeichnet, dies gilt für nicht-essbare Eier ebenso. z.Bsp.: Eier aus Holz oder Plastik.
Auf ein Ei direkt vom Erzeugerhof zahlen Sie 10,5% Umsatzsteuer – das Ei eines Kleinunternehmens kostet 0%.
Und um diesem ganzen Wissen noch eine komödiantische Note zu verleihen: auch auf faule Eier gelten 19% Umsatzsteuer.
Wir wünschen Ihnen damit ein frohes Osterfest und freuen uns, wenn wir Ihnen Gesprächsstoff für ein paar gemütliche Stunden bieten konnten.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.
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Quelle: Wolters Kluwer / Steuernews
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