anderes Ei – anderer Steuersatz

Mit diesen 4 Fakten, stehen Sie beim Osterbrunch im Mittelpunkt.

Wo kaufen Sie Ihre Eier und vor allen Dingen in welcher Form?

Dies zur Grundlage genommen, ist des Rätsels Lösung, welcher Steuersatz für welches Ei gilt, in greifbare Nähe.

Wenn Sie ein rohes Hühnerei im Supermarkt kaufen, zahlen Sie darauf 7% Umsatzsteuer – auch für die Variante aus Schokolade sieht das Gesetz diesen Anteil vor.

Anders sieht es da bei bereits gekochten und bemalten Eier aus, diese sind mit 19% ausgezeichnet, dies gilt für nicht-essbare Eier ebenso. z.Bsp.: Eier aus Holz oder Plastik.

Auf ein Ei direkt vom Erzeugerhof zahlen Sie 10,5% Umsatzsteuer – das Ei eines Kleinunternehmens kostet 0%.

Und um diesem ganzen Wissen noch eine komödiantische Note zu verleihen: auch auf faule Eier gelten 19% Umsatzsteuer.

Wir wünschen Ihnen damit ein frohes Osterfest und freuen uns, wenn wir Ihnen Gesprächsstoff für ein paar gemütliche Stunden bieten konnten.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.

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Quelle: Wolters Kluwer / Steuernews

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