Unter dieser Rubrik finden Sie zukünftig alle monatlichen steuerlichen Neureglungen der Bundesregierung.
Strom-, Gas- und Wärmepreise stellen immer noch eine Belastung für Privathaushalte und Unternehmen dar. Diese werden mithilfe der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse zum 01.03.2023 gemildert und gelten rückwirkend ab Januar 2023
Auch für Studierende sowie Fachschüler gibt es „good news“: Sie erhalten auf Antrag eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Zur Vereinfachung der Antragstellung wurden eine Website und Hotline ins Leben gerufen. Sie unterstützen die Student:innen bei allen Fragen rund um die Antragstellung.
Die Bundesregierung fördert ab dem 01.03.2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigen Krediten. Eine höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Ziel ist, den CO2-Ausstoß beim Bauen zu verringern.
Aus der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 27.02.2023, Quelle: wolterskluwer.de
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