Abfluss- / Zuflussprinzip
Ausgaben müssen in dem Jahr, in welchem sie getätigt wurden, erfasst werden.
Damit einher geht das Zuflussprinzip, das beschreibt, dass Einnahmen ab dem Zeitpunkt als „eingegangen“ gelten, ab welchem man sie nutzen kann.
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge erhoben. Darunter zusammengefasst sind unter anderem: Renditen und Zinsgewinne aus den unterschiedlichsten Anlageformen.
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und wird von der Bank direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Versteuert werden müssen aber nur Erträge, die für Ledige den Betrag von 801 € bzw. Verheiratete den Betrag von 1.602 € übersteigen. Hierzu muss bei der Bank ein Freistellungsantrag gestellt werden.
Abschreibung
Wenn die Anschaffungskosten einzelner Arbeitsmittel 410 Euro netto übersteigen (487,90 Euro inkl. Mehrwertsteuer), können die vollen Kosten nicht auf einmal abgesetzt werden. Diese müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Ab 2018 erhöhte sich die Anschaffungsgrenze auf 800 Euro netto, bzw. 952 Euro brutto.
Quelle: Wolters Kluwer, Steuerlexikon
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