Eine Abmilderung der steigenden Preise für Gas- und Wärmelieferungen ist in Sicht

Die gestiegenen Energiepreise stellen eine große Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger dar. Hierzu wurde im Bundesrat das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferung über das Erdgasnetz“ beschlossen, um eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen. Die Entlastung beinhaltet die Umsatzsteuersenkung Gas- und Fernwärmelieferungen durch das Netz von 19 % auf 7 %. 

Wird die Umsatzsteuer für jede Gaslieferung gesenkt?

Es handelt sich lediglich um eine Umsatzsteuersenkung für Gas- und Fernwärmelieferungen über das Netz. Der Einkauf von Gasflaschen, Kartuschen oder durch Tankwagen wird weiterhin mit 19 % versteuert.

 

 

 

 

 

Zeitraum

Der Umsatzsteuersatz wird für den gleichen Zeitraum gesenkt, in dem die Gasumlage erhoben wird. Diese Maßnahme ist somit vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 befristet. 

Für noch laufende Ablesungen der Zähler müssen die Anbieter von Gas- und Wärme die Abschlagsrechnungen anpassen und den ermäßigten Steuersatz berücksichtigen. Hierzu arbeitet das Bundesministerium der Finanzen an einem Entwurf, um sämtliche Abläufe in der Umsetzung zu vereinfachen.

Benötigen Sie Unterstützung in diesen oder anderen Thema? Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.

Quelle:

Die Bundesregierung. (2022). Umsatzsteuer auf Gas wird reduziert. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steuersenkung-gas-2125486

Haufe. (2022). Temporäre Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % für Gas und Wärmelieferungen. https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/ermaessigter-steuersatz-fuer-gas-und-waermelieferungen_190_577732.html

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