Ob Sie eine Zweitwohnsitzsteuer leisten müssen und wie hoch diese ist, legt die Kommune fest, in welcher Sie leben.
Generell lässt sich aber grob festhalten, dass Sie zahlen müssen:
👉Als Hauptwohnsitz gilt die Wohnung, die den Lebensmittelpunkt bildet. z.Bsp. die Familienwohnung oder bei Student*innen kann es der Wohnsitz der Eltern sein.
👉Als Zweitwohnsitz gilt jede weitere Wohnung.
Wie hoch diese Steuer 💸 ist, hängt von zwei Faktoren ab:
Darüber hinaus:
wenn Ihr Lebensmittelpunkt die Stadt ist, in der Sie studieren, wäre es eine Überlegen wert, diese zu Ihrem Hauptwohnsitz zu machen – im Grunde genommen sind Sie dazu gesetzlich auch verpflichtet. Ob Sie in Ihrer Kommune schon für ein einzelnes WG-Zimmer eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen, erfahren Sie beim Einwohnermeldeamt.
Laut dem Gesetz, kann jede Stadt und Gemeinde selbst entscheiden, ob sie eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt und wie hoch diese ist.
Der Grund:
Wenn sich Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz in Städten/Gemeinden anmelden:
bekommen diese pro Person Zuschüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich – diese Geld fehlt also, wenn sich der*die Einwohner*in für einen Zweitwohnsitz entscheidet.
Auch wenn Sie nur vorübergehend in einer Stadt studieren, oder dort beruflich unterwegs sind – so nutzen Sie die öffentlichen Wege und Einrichtungen, die die Kommune unterhält, ebenso.
Quelle: Wolters Kluwer / Steuernews
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