Arbeiten nebenbei? Das gilt steuerlich für Ihren Nebenjob

Ein Nebenjob kann sich lohnen – steuerlich kommt es aber auf die richtige Einordnung an. Hier erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede.

Minijob, Midijob oder kurzfristige Beschäftigung – nicht jeder Nebenjob wird steuerlich gleich behandelt. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Unterschiede.

Minijob: Steuerfrei bis 556 Euro (ab 2026: 603 Euro)

Der klassische 556-Euro-Minijob – ab dem 01.01.2026 603-Euro-Job, da der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro steigt – ist für Arbeitnehmer besonders unkompliziert. Er bleibt in der Regel steuerfrei, denn die Abgaben werden pauschal vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Sie müssen den Minijob auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Wichtig ist nur: Haben Sie mehrere Minijobs gleichzeitig, werden diese zusammengerechnet – und können dadurch steuerpflichtig werden. Ein einzelner Minijob bleibt jedoch stets steuerfrei.

Midijob: Übergangsbereich mit Vorteilen

Verdienen Sie mehr als 556 Euro (bzw. 603 Euro ab 2026) und bis zu 2.000 Euro monatlich, gelten Sie als Midijobber:in. Hier fällt ganz normal Lohnsteuer an – bei einem zweiten Job oft in einer ungünstigen Steuerklasse. Das wirkt zunächst hoch, führt aber häufig dazu, dass Sie über die Steuererklärung am Jahresende eine Erstattung erhalten. Zusätzlich profitieren Sie im Midijob von reduzierten Sozialabgaben, was ihn für viele besonders attraktiv macht.

Kurzfristige Beschäftigung: Entscheidend ist die Dauer

Ein Job gilt als kurzfristig, wenn er maximal 3 Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr umfasst. Die Besonderheit: Kurzfristige Tätigkeiten werden oftmals pauschal versteuert, sodass für Arbeitnehmer keine Abzüge entstehen. Wird der Job regulär versteuert, kann sich auch hier eine Steuererklärung lohnen, da häufig zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.

Nebenjob und Hauptjob: Wie wirken sie steuerlich zusammen?

Ob ein Nebenjob steuerlich mit Ihrem Hauptjob verbunden wird, hängt von der Art der Beschäftigung ab.
Ein Minijob bleibt komplett außen vor und wird nicht mit dem Haupteinkommen verrechnet.
Midijobs und reguläre Nebenjobs laufen dagegen meist über die Steuerklasse VI – eine Klasse, die viele zunächst abschreckt, weil sie höhere Abzüge beinhaltet. Allerdings gilt auch hier: Über die Steuererklärung erhalten Arbeitnehmer oft einen großen Teil der abgezogenen Steuer zurück.

Wie viele Nebenjobs sind erlaubt?

Grundsätzlich können Sie mehrere Nebenjobs haben, jedoch nur ein Minijob ist steuerfrei. Weitere Minijobs werden zusammengerechnet und dadurch steuerpflichtig. Ob sich mehrere kleine Tätigkeiten lohnen, hängt also immer vom Gesamtverdienst und der Art der Beschäftigung ab.

Besonderheit: Nebenjob während des Studiums

Studierende dürfen grundsätzlich nebenbei arbeiten, ohne dass sich das auf ihren Steuerstatus auswirkt. Steuerlich gelten sie wie alle anderen Arbeitnehmer – allerdings profitieren sie oft besonders von einer Steuererklärung, weil sie viele Werbungskosten geltend machen können, etwa für Laptop, Semesterticket oder Fachliteratur.

Fazit

Ein Nebenjob kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein – steuerlich kommt es jedoch darauf an, ob es sich um einen Mini-, Midi- oder kurzfristigen Job handelt. Wer die Unterschiede kennt, kann mögliche Vorteile optimal nutzen und vermeidet unangenehme Überraschungen.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren, wir freuen uns darauf!

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