Hat ein Mann mit seiner nichtehelichen Lebenspartnerin ein Haus angemietet, und nutzen sowohl er als auch die Partnerin jeweils knapp 15 Quadratmeter große Zimmer (in dem rund 150 qm großen Haus) als Arbeitszimmer (wobei dieses Zimmer für den Mann als Vertriebsleiter den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellt), so kann er die vollen Kosten (hier ging es um knapp 2.700 €) als Werbungskosten für das Arbeitszimmer vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
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Tipp des Tages: Werbungskosten
