Die eigene Gartenparty als Bewirtungskosten absetzen…geht das? Aus der Rubrik: Steuerliche Skurilitäten. Wir müssen Sie enttäuschen. Abende der Unterhaltung mit Partyequipment etc. deuten auf eine Veranstaltung des puren Vergnügens hin und sind somit nicht abzugsfähig. Ausnahme: Es handelt sich um den Ein- oder Ausstand in der Firma, ein Dienstjubiläum oder den Geburtstagsumtrunk mit Kolleg*innen. Hier […]
